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   LSG Bayern, 26.11.1997 - L 4 KR 139/95   

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https://dejure.org/1997,12460
LSG Bayern, 26.11.1997 - L 4 KR 139/95 (https://dejure.org/1997,12460)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.11.1997 - L 4 KR 139/95 (https://dejure.org/1997,12460)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. November 1997 - L 4 KR 139/95 (https://dejure.org/1997,12460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Kostenübernahme für eine mit dem Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht zu vereinbarenden Behandlung in Polen; Sachleistungsanspruch auf Krankenbehandlung in Form der in § 27 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) genannten ambulanten bzw. stationären ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.1997 - L 4 KR 139/95
    Hinsichtlich der Qualität, zum Beispiel der damit verbunden Nebenwirkungen, dürfen dabei im Hinblick auf die erreichbaren Behandlungserfolge keine durchgreifenden Bedenken bestehen (BSG vom 08.06.1993 - 1 RK 21/91; BSG vom 05.07.1995 - 1 RK 6/95 - SozR 3-2500 § 27 Nr. 5; von Wulffen, SGb 1996, 250 ff.).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.1997 - L 4 KR 139/95
    Das BSG hat mit Beschluß vom 15.04.1997 (1 BK 31/96) unter Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (SozR 3-2200 § 182 Nr. 15 m.w.N.) hierzu entschieden, daß Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung im Regelfall nicht zu erstatten sind, wenn der Versicherte sich die Leistung besorgt, ohne zuvor mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und deren Entscheidung abzuwarten.
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.1997 - L 4 KR 139/95
    Das BSG hat mit Beschluß vom 15.04.1997 (1 BK 31/96) unter Fortführung der bisherigen Rechtsprechung (SozR 3-2200 § 182 Nr. 15 m.w.N.) hierzu entschieden, daß Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung im Regelfall nicht zu erstatten sind, wenn der Versicherte sich die Leistung besorgt, ohne zuvor mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und deren Entscheidung abzuwarten.
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.1997 - L 4 KR 139/95
    Hinsichtlich der Qualität, zum Beispiel der damit verbunden Nebenwirkungen, dürfen dabei im Hinblick auf die erreichbaren Behandlungserfolge keine durchgreifenden Bedenken bestehen (BSG vom 08.06.1993 - 1 RK 21/91; BSG vom 05.07.1995 - 1 RK 6/95 - SozR 3-2500 § 27 Nr. 5; von Wulffen, SGb 1996, 250 ff.).
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